Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hundeschule Süd Leutkirch

Hundeschule Süd Leutkirch
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Hundeschule Süd GbR
Loystraße 3 88299 Leutkirch

Vertreten durch:
Frank Rowenski / Schubertstr. 19 / 88299 Leutkirch
Claudia Butscher / Loystraße 3 / 88299 Leutkirch

Kontakt
Telefon +49 (0) 7561 90 65 90  Mobil +49 (0) 174 39 60 605
Telefax +49 (0) 7561 90 65 89
Email: hundeschule-sued@gmx.de
AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                                        DRUCKVERSION

Hundeschule Süd
Claudia Butscher + Frank Rowenski GbR
Loystaße 3 / 88299 Leutkirch
§ 1 Anmeldung
Die Anmeldung zum Hundetraining kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-Mail: buchungen@hundeschule-sued.de) oder durch Registrierung beim Buchungssystem Supersaas erfolgen. Nach Eingang einer Anmeldung erhält jeder Interessent ein Anmeldeformular, eine Datenschutzerklärung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsangebot. Mit Eingang des schriftlich bestätigten Anmeldeformulars oder durch Abschicken des Anmeldeformulars bei Buchungssystem Supersaas kommt der Vertrag zwischen der „Hundeschule Süd – Claudia Butscher + Frank Rowenski GbR“ und dem Teilnehmer verbindlich zustande.
Telefonisch, mündlich oder über das Terminbuchungssystem Supersaas vereinbarte Trainings- und Beratungstermine gelten als verbindlich und verpflichten den Anmelder zur Entrichtung des lt. Preisliste ausgewiesenen Entgelts, wenn der Termin nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt wird. Das entsprechende Entgelt für die vereinbarte Trainingsstunde ist vom Teilnehmer vor Ort per EC Karte oder Bar zum Beginn des Termins zu zahlen. Ist die Bezahlung der Gebühr dem Teilnehmer vor Ort nicht möglich, behalten wir uns vor die Übungsstunde zu verschieben oder abzusagen. Bei Nutzung des Terminbuchungssystem Supersaas ist dort vorab ein Guthaben aufzuladen und wird bei Buchung der Beratungs-/Trainingstermine automatisch gem. Buchung in Abzug gebracht. Auch hier ist der Anmelder zur Zahlung verpflichtet, wenn der Termin nicht mind. 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt bzw. vom Teilnehmer im System storniert wird. In Einzelfällen kann vorab Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.
§ 2 Zahlungskonditionen
Die Preise für unsere Dienstleistungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage „www.hundeschule-sued.de und/oder den Kursgebühren im Terminbuchungssystem Supersaas. Es erfolgt keine kostenlose Probestunde. Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden, Seminargebühren, Workshops und sonstigen Dienstleistungen im Voraus zu bezahlen und werden bei Absage oder Nichterscheinen nicht zurückgezahlt.
Der Verkauf der 5er oder 10er Karten für die Gruppenstunden erfolgt vor Kursbeginn. Die 5er oder 10er Karten werden nicht rückerstattet. Im Falle einer Preiserhöhung muss die Differenz zu den gekauften Kartenguthaben nachgezahlt werden. Seminarplätze sind erst mit 100 % Zahlungseingang bestätigt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der Mitarbeit und Fleiß des Teilnehmers oder der Teilnehmerin und von den Möglichkeiten des Hundes abhängt. Sind andere Zahlungsmodalitäten per Rechnung oder zusätzlichem Vertrag (z.B. Fremddozenten) geregelt, gelten diese Vereinbarungen.
§ 3 Trainingsteilnahme und Haftung
Am Unterricht können nur ausschließlich gesunde Hunde teilnehmen, die über einen vollen (Welpen: altersangemessenen) Impfschutz verfügen. Der/Die Teilnehmer(in) erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Dieser ist zu Beginn der Trainingseinheit vorzulegen. Der/Die Teilnehmer(in) verpflichtet sich, den Impfstand unaufgefordert aktuell zu halten und nur am Training teilzunehmen, wenn kompletter Impfschutz besteht (Hepatitis, Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten, Parvovirose, Tollwut, etc.)
Alle Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen, eine Flexileine ist nicht erwünscht. Vor dem Training, wie gewohnt zu Hause „Gassi gehen“. Auf dem Parkplatz, dem Weg zum Trainingsplatz und während des Trainings selbst das „große Geschäft“ der Hunde sofort entsorgen. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein und eine Kopie zu Beginn des Trainings abgegeben werden. Der Versicherungsstand ist aktuell zu halten, über Änderungen muss sofort informiert werden.  Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer haftet für die von sich, ihrem oder seinem Hund angerichteten Schaden. „Hundeschule Süd“ übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer und Begleitpersonen, die während des Unterrichts oder durch die gezeigten Übungen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer/den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Insbesondere im Freilauf/Spaziergehgruppen sind Hundebesitzer und deren Begleitpersonen verpflichtet auf die eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde, um Verletzungen zu vermeiden zu achten. „Hundeschule Süd“ übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch den Freilauf der Hunde entstehen können. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden, die an den von den „Hundeschule Süd“ durch den Kunden gemieteten Geräten entstanden sind oder bei Verlust derselben, haftet der Kunde im vollen Umfang.
„Hundeschule Süd“ haftet nur für Schäden, die von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr für die Dienstleistung beschränkt. Es wird keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren verursacht werden, übernommen. Das Tragen von Stachel- oder Korallenhalsbändern sowie das Mitbringen und Tragen von Elektroreizgeräten (Tele-Tac) oder andere tierschutzrechtlich bedenkliche Hilfsmittel sind während der Teilnahme strengstens verboten (TierSchG §3, Abs. 5 u. 11) Wir empfehlen, jederzeit einen passenden Maulkorb zu tragen, um andere Lebewesen vor Bissverletzungen und den eigenen Hund vor evtl. Giftködern o.Ä. zu schützen.
§4 Teilnahmme an Freilauf-/Spaziergruppen
Teilnahme auf eigene Gefahr. In den Freilauf/Spaziergruppen müssen alle Hunde zur eigenen und zur Sicherheit der anderen Teilnehmer einen Maulkorb tragen. Der Maulkorb darf sich nicht selbständig lösen oder vom Hund entfernt werden können. Ist dies trotzdem der Fall, ist der Hundeführer für eventuelle, dadurch entstandene Schäden selbst haftbar. Den Anweisungen der anwesenden Trainer ist Folge zu leisten. Hunde, die nicht sicher abrufbar sind (die Beurteilung dessen obliegt dem Halter) sollten eine Schleppleine tragen, welche vom Hundeführer in der Hand gehalten wird.  
Hundeschule Süd übernimmt keine Haftung für Hunde, die flüchten, aus welchen Gründen auch immer. Hundeschule Süd übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim Spielen oder durch Konflikte der Hunde untereinander entstehen können.  Jegliche Kosten, die dadurch entstehen können, haben die Parteien untereinander zu klären.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Jeder Teilnehmer ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen der Trainer Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden der „Hundeschule Süd“ mitzuteilen. Andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Bedenken an einzelnen Trainingseinheiten sollten unbedingt geäußert werden.
§ 6 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/-in
Der/die Teilnehmer/-in kann vom regulären Training, einer Seminaranmeldung / Workshop o.Ä. ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
* bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60 % des Entgelts für die Veranstaltung
* bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 80 % des Entgelts für die Veranstaltung
* bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
* Sind andere Vereinbarungen zum Rücktritt durch den Teilnehmer/Teilnehmerin per Rechnung oder zusätzlichem Vertrag (z.B. Fremddozent) gelten diese Vereinbarungen.
Gekauftes Kartenguthaben wird bei Rücktritt vom Gruppentraining nicht zurückgezahlt.  
Der/die Teilnehmer/-in kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer/-in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmer/-in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.  „Hundeschule Süd“ kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/-in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Telefonisch vereinbarte Termine für Einzelstunden und Verhaltensanalysen gelten als bindender Vertragsabschluss und müssen bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt keine Absage durch den Teilnehmer in diesem Zeitrahmen, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe berechnet und in Rechnung gestellt.
Telefonisch vereinbarte Termine für Erstberatungen gelten als bindender Vertragsabschluss und müssen bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt keine Absage durch den Teilnehmer in diesem Zeitrahmen, muss die vereinbarte Gebühr in Rechnung gestellt werden. Jedewede Termine, die über das Terminbuchungssystem Supersaas vereinbart und gebucht werden, müssen dort mind. 24 h vorher vom Kursteilnehmer/Kunden dort selbständig storniert werden. Erfolgt dies nicht, wird die dort bereits abgezogene Kurs/Termingebühr nicht zurückerstattet.
§7 Rücktritt durch „Hundeschule Süd“
„Hundeschule Süd“ kann vom Vertrag zurücktreten:
* Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/-in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere gefährdet werden.
* Nichterreichen einer in der Seminarausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag von „Hundeschule Süd“ voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
* Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Im letzten Fall wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.
Der Trainer behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen nur anteilig zurückerstattet, wenn der Abbruch nicht auf einem Verschulden des Teilnehmers beruht, insbesondere wenn dem Trainer für die Ausbildung wichtiges Fehlverhalten des Hundes verschwiegen wird, wie zum Beispiel dem Hund verabreichte Prügel oder andere Quälereien oder wenn der Hundeeigentümer oder dessen Vertreter den Anweisungen des Trainers nicht folgt.
„Hundeschule Süd“ kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei nicht fristgerechter Rücktrittserklärung nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch des gebuchten Kurses durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin werden keine bereits gezahlten Schulungsgebühren erstattet.
Die Trainer behalten sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt bzw. verschoben oder von einer Vertretung abgehalten. Ortswechsel behält sich der Trainer vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung und Leitung einer Veranstaltung durch eine bestimmte Person.
§ 8 Übungsgelände
Das Betreten des Übungsgeländes sowie die Teilnahme an außerhalb des Übungsgeländes stattfindenden Trainingsstunden, erfolgt auf eigenes Risiko. Auf dem Gelände der Hundeschule und während der Übungsstunden herrscht generell Leinenzwang. Die Hunde dürfen erst auf ausdrücklichen Hinweis des Ausbilders/-in abgeleint werden. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und die Teilnahme an den Übungsstunden nur in Begleitung und Aufsicht eines Elternteils gestattet, oder bei entsprechender Einverständniserklärung der Eltern zulässig. Das Begehen und Erklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt, insbesondere für Kinder. Eltern haften für Ihre Kinder.
§ 9 Sonstiges
Private Ton und Bildaufnahmen der Gruppenübungsstunden und Seminarveranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Generell ist die Veröffentlichung von privaten Bild- und Tonaufnahmen auf externen Web-Sites nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann jedoch auf Anfrage schriftlich die Genehmigung durch die „Hundeschule Süd“ erfolgen.
Der Hundehalter hat die Pflicht zu überprüfen, dass seine Trainingsutensilien (Halsband, Geschirr, Leinen, Maulkorb) voll funktionsfähig und richtig angelegt sind. Zudem hat der Hundehalter auf geeignete und wetterfeste Kleidung zu achten – vor allem FESTES Schuhwerk
Gerichtsstand aus allen Streitigkeiten ist Leutkirch im Allgäu.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
Mündliche Abmachungen, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, müssen schriftlich bestätigt werden.
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen
§ 10 Änderungen an Inhalten und Angeboten der Homepage
Die jeweilige Homepage-Version verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit. Änderungen an den aktuellen Inhalten werden nicht angekündigt. Mit Erscheinen einer neuen Version verliert die alte ihre Gültigkeit.
§ 11 Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Süd

Hundeschule Süd                        www.hundeschule-sued.de                           hundeschule-sued@gmx.de

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