Hund transportieren - Hundeschule Süd Leutkirch

Hundeschule Süd Leutkirch
Menu
Direkt zum Seiteninhalt
Reisen - Transportsicherung im AUTO
Verkehrsrecht StVo (Straßenverkehrsordnung)
Auszug aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 22 Ladung
Allgemeine Verkehrsregeln

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten

§ 23
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.

Autofahren mit Hund:
Hunde im Auto sicher transportieren - Hund gelten als LADUNG (siehe StVo)

Stabile Hundebox:
diese kann im Innenraum oder im Kofferraum verwendet werden. Im Innenraum muss die Box so befestigt werden, dass sie nicht zum Wurfgeschoss werden kann. Auch im Kofferraum muss die Box standfest und sicher sein. Ein großer Vorteil der Hundebox ist, dass der Halter nicht vom Hund abgelenkt oder gestört werden kann. Die Hunde fühlen sich wie in einer Höhle und können sich in der Box bewegen. Die Größe der Box sollte so gewählt werden, dass der Hund gerade noch aufrecht stehen kann, nicht größer

Kofferraum-Abtrennung:
Durch ein festes Abtrenngitter sollte der Fahrgastraum vom Kofferraum getrennt werden. Dies sollte ein Gitter sein, das sich bei einem Aufprall nicht verschieben oder sogar lösen kann. Hier eignen sich Gitter, die z.B. direkt an der Kopfstütze befestigt werden können. Bei Boden bis zur Decke gespannte Halter könnten den Hund eventuell verletzten, da diese Stäbe sich innerhalb des Kofferraumes befinden. Der Hund kann zusätzlich mit einem Geschirr-Gurtsystem gesichert werden, damit er beim Öffnen des Kofferraumes nicht gleich herausspringen kann. Netze bieten keinen ausreichenden Schutz.

Gurt-Sicherung:
Der Hund wird mit einem passenden Brustgeschirr und einem Gurtsystem angeschnallt. Ein Nachteil ist, dass das Geschirr wirklich gut passen muss, da sich der Hund sonst verletzen oder eventuell sogar rausschlüpfen kann. Die Gurt-Sicherung sollte möglichst nur bei kleinen bis mittleren Hunden angewandt werden. Auf dem Beifahrersitz hat der Hund nichts verloren.

Auf keinen Fall dürfen Hund (oder andere Tiere) sich frei im Fahrgastraum aufhalten. Dies kann zu Bußgeldern führen. Mit Recht! Es geht nicht nur um die Sicherheit des Hundes, sondern vielmehr umd die eigene Sicherheit als Fahrer und gegenüber jedem anderen Verkehrsteilnehmer.

Hunde sollten nicht alleine im Auto gelassen werden, dies gilt besonders, wenn die Temperaturen mehr als 19 Grad betragen. Im Innenraum des Fahrzeugs können innerhalb weniger Minuten die Temperaturen auf 50 Grad und mehr steigen. Dies verstößt gegen das Tierschutzgesetz, da man keinem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zufügen darf
Reisen mit dem Hund mit der BAHN innerhalb Deutschlands
Hunde und andere Haustiere mitnehmen

Sie möchten Ihren Hund oder andere Haustiere auf Ihrer Reise mitnehmen?

Kleine Haustiere reisen kostenlos

  • Kleine Hunde und andere kleine Haustiere (bis zur Größe einer Hauskatze), die ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) untergebracht sind, dürfen im nationalen Verkehr kostenlos mitgenommen werden.
  • Diese Box muss unter den Sitz oder auf die Ablage über den Sitz passen. Sie gehört nicht auf einen Sitzplatz.
  • Als geschlossene Behältnisse gelten Tierbox, Käfig oder eine spezielle Tragetasche für Tiertransport.
  • Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind

weiter Infos und Tickets für Nahverkehr, Fernverkehr und internationale Reisen und mit der Bahn gibt es HIER

Hundeschule Süd - Ihre Hundeschule in Leutkirch im Allgäu
in Ihrer Umgebung: Leutkirch, Isny, Bad Wurzach, Wangen, Kißlegg, Aichstetten, Aitrach, Legau und Altusried

Zurück zum Seiteninhalt